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16.02.2011
von: Susanne Widrat

Neue Programme für Gründer und Jungunternehmer

Die KfW Bankengruppe ordnet ab dem 1. April 2011 ihre Angebote neu. Betroffen sind unter anderem das KfW Startgeld und der KfW-Unternehmerkredit.

Damit Unternehmer sich künftig schneller im Förderdschungel zu Recht finden, optimiert die KfW ihre Angebote. So wird zum Beispiel das KfW-Startgeld zum 1. April 2011 eingestellt.

Neu im Angebot ist dann der KfW-Gründerkredit, der angehenden und jungen Firmenchefs zur Verfügung steht, deren Betriebe noch nicht länger als drei Jahre am Markt sind. Dieses Förderprogramm besteht aus zwei Teilen: dem KfW-Gründerkredit Startgeld, das im Wesentlichen dem alten KfW Startgeld entspricht, und dem neuen KfW-Gründerkredit Universell.

Das KfW-Gründerkredit Startgeld können Unternehmer beantragen, die sich als Gewerbetreibende oder Freiberufler selbstständig machen - auch wenn die Gründung im Nebenerwerb erfolgt. Zudem werden darüber Nachfolgeregelungen unterstützt.

Die KfW setzt den maximalen Förderbetrag auf 100.000 Euro an. Hiervon dürfen bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel - also zum Beispiel für das Auffüllen des Warenlagers - ausgegeben werden. Die Verzinsung des Kreditbetrags ist einheitlich für alle Antragsteller, außerdem bietet das Frankfurter Institut an, dass sie bis zu 80 Prozent des Ausfallrisikos übernimmt, so dass die Hausbank des Start-ups entlastet wird. Um Kleinstgründungen zu erleichtern, müssen die Firmenchefs bei Anträgen bis zu einer Höhe von maximal 25.000 Euro in Zukunft keinen Liquiditätsplan mehr vorlegen.



Übrigens: Das neue KfW-Gründerkredit Startgeld können auch jene Selbstständige nutzen, die nach einem unternehmerischen Fiasko nun eine zweite Chance nutzen wollen, ihren vorherigen Kredit von der KfW aber bisher nicht zurückzahlen konnten.



Der neue KfW-Gründerkredit Universell entspricht dem alten KfW-Unternehmerkredit. Er fördert die gleichen Anlässe wie das KfW-Gründerkredit Startgeld - der maximale Kreditbetrag liegt allerdings bei zehn Millionen Euro. Die Verzinsung des Programms hängt von der Bonität des Antragstellers ab, das Risiko eines Ausfalls muss die Hausbank des Unternehmers allein tragen.

Ebenfalls neu aufgestellt wird der KfW-Unternehmerkredit. Er führt künftig das Programm Kapital für Arbeit und Investitionen und den bisherigen Unternehmerkredit zusammen. Anträge auf eine Fremdkapitalfinanzierung (Programmteil A) oder ein Nachrangkapital (Programmteil B) dürfen mittelständische Unternehmer beziehungsweise Freiberufler stellen, die seit mindestens drei Jahren am Markt sind. Sie können mit dem Geld Investitionen in Grundstücke, Gebäude, Produktionsanlagen oder in Übernahmen finanzieren.

Von den Neustrukturierungen nicht betroffen ist dagegen das ERP-Kapital für Gründung. Über dieses Programm können Firmenchefs bis zu drei Jahre nach dem Start langfristige Nachrangdarlehen erhalten. Für sie müssen keine Sicherheiten gestellt werden, außerdem werden sie beim Bonitätsranking dem Eigenkapital zugerechnet.

© 2011 impulse

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