Zehn Förderprogramme für Jungunternehmer
Vor allem in der heißen Startphase sind Selbstständige oft knapp bei Kasse. In vielen Fällen können staatliche Fördergelder den Liquiditätsengpass beheben. gründerzeit hat die interessantesten Kapitalquellen zusammengestellt.

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Gründungszuschuss und Einstiegsgeld
Für wen: Angehende Firmenchefs, die aus der Arbeitslosigkeit heraus starten. Empfänger des Arbeitslosengelds II (ALG II) können zudem das Einstiegsgeld beantragen, welches allerdings zum Großteil auf das ALG II angerechnet wird.
Die Förderung: Neun Monate lang erhalten die Unternehmer einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds plus 300 Euro zur sozialen Absicherung. Im anschließenden halben Jahr zahlt die Bundesagentur für Arbeit noch die Sozialkomponente aus, wenn der Firmenstart tatsächlich erfolgt ist.
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KfW-Startgeld
Für wen: Ein Fördertopf, an dem sich Gründer, Freiberufler und Kleinunternehmen bedienen können, die noch nicht länger als drei Jahre am Markt sind. Dies gilt auch für Start-Ups, die im Nebenerwerb gegründet wurden.
Die Förderung: Die KfW Mittelstandsbank übernimmt bis zu 80 Prozent des Risikos für einen Bankkredit - für die Hausbank des Firmenchefs bleibt also ein recht überschaubares Restrisiko von mindestens 20 Prozent des Darlehens. Die Kreditsumme darf höchstens 50.000 Euro betragen. Für die gewährten Kredite wird eine Laufzeit von fünf oder 20 Jahren mit einer tilgungsfreien Anlaufzeit von ein oder zwei Jahren vereinbart. Zudem ist eine vorzeitige Rückzahlung jederzeit kostenfrei möglich.
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