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24.08.2011
 

Vorsicht bei Werbe-Mailings

Unerwünschter Newsletter können für den Absender teuer werden. Denn nur wenn der Empfänger zugestimmt hat und die Zustimmung dokumentiert wurde, ist der Versand zulässig.

Unternehmen, die Werbe-Mailings verschicken, müssen sich die Erlaubnis des Empfängers holen und diese auch dokumentieren können. Das gilt nicht nur, wenn Firmen Privatpersonen per Mail beliefern, sondern auch, wenn sie anderen Firmen elektronische Post zusenden. Ungefragte Newsletter werden vom Empfänger meist nicht nur als Spam betrachtet, der Versand dieser elektronischen Post ist rechtlich auch nicht erlaubt und kann die Absender teuer zu stehen kommen.



Die Erlaubnis zur Zustellung von Werbe-Mailings in Form eines Newsletters sollte sich der Absender schriftlich geben lassen. Ein einfaches Feld mit dem Eintrag der Mailadresse reicht nicht, denn dieses Feld könnte von Dritten mit einer ihnen nicht zugehörigen Mailadresse ausgefüllt werden.

In der Regel werden Unternehmen an Personen, die sich für den Bezug von Newsletten registrieren, eine Mail an die von ihnen eingegebene Mailadresse schicken, in der ein Aktivierungslink angeklickt werden muss. Diese sogenannte Double-Opt-In-Methode sichert den rechtskonformen Nachweis der Newsletterbestellung.

© 2011 impulse

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