23.02.2010
Steuernummer muss erteilt werden
Angehende Unternehmen haben das Recht auf Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden (Aktenzeichen II R 66/07), dass das Finanzamt die Steuernummer nicht verweigern darf, weil es an den ernsthaften Gründungsabsichten zweifelt.
Der Hintergrund: Ohne gültige Steuernummer können Selbstständige keine korrekte Rechnung stellen und machen sich strafbar.
© 2010 impulse













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