13.05.2009
Bonus gehört auf die Rechnung
Damit das Finanzamt die eingereichten Rechnungen beim Vorsteuerabzug anerkennt, müssen Unternehmer zahlreiche Pflichtangaben machen. Dazu gehört nach Auffassung des Finanzgerichts Münster (Aktenzeichen 5-K-5721/04-U) nun auch, dass gewährte Rabatte und Boni gesondert ausgewiesen werden.
Die Juristen haben in dieser Sache allerdings noch nicht das letzte Wort gesprochen: Der strittige Fall um die neue Pflichtangabe liegt derzeit beim Bundesfinanzhof zur endgültigen Entscheidung (Aktenzeichen XI R 3/09) vor.
© 2009 impulse












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