11.11.2009
von: Susanne Widrat

Zahlreiche Änderungen ab 2010

Die neue Regierung kommt in Fahrt: Nur wenige Wochen nach dem Amtsantritt stehen schon erste konkrete Maßnahmen in puncto Steuerrecht fest. Sie sollen bereits im Januar 2010 in Kraft treten. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Foto: Getty Images
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Abschreibungen Ab dem Jahreswechsel gilt ein Wahlrecht für die Abschreibung so genannter "geringwertiger Wirtschaftsgüter". Entweder behalten Firmenchefs das bisherige Verfahren bei (Anschaffungen bis zu einem Nettowert von 150 Euro werden sofort abgeschrieben. Anschaffungen zwischen 150.01 Euro und 1000 Euro landen in einem Pool, der über fünf Jahre mit jeweils 20 Prozent abgeschrieben wird). Oder sie schreiben künftig alle Einkäufe bis 410 Euro sofort ab und notieren alle Güter, deren Wert 150 Euro übersteigt, in einer separaten Liste.

Gewerbesteuer Um die fällige Gewerbesteuer zu berechnen, wurden seit 2008 auch Zinsen, Mieten, Pachten, Leasing- und Lizenzgebühren zur Bemessungsgrundlage hinzugerechnet. Ab 2010 wird der Finanzierungsanteil von Mieten und Pachten für Immobilien von bisher 65 Prozent auf 50 Prozent reduziert.

Umsatzsteuer Ab Neujahr sinkt der Umsatzsteuersatz für Firmen aus dem Hotelgewerbe. Statt wie bisher 19 Prozent veranschlagen sie nunmehr sieben Prozent für Übernachtungen.

Achtung: Welchen Steuersatz Sie anwenden, hängt weder davon ab, wann der Vertrag beziehungsweise die Reservierung abgeschlossen wurden, noch davon, wann der Gast die Übernachtung zahlt. Entscheidend ist: Der Kunde nutzt ab dem 1. Januar 2010 das Zimmer.

Erbschaftsteuer Die Belastungen im Erbfall für Geschwister und deren Kinder, die sich in der Steuerklasse II befinden, sinken. So werden bei einer Erbschaft bis zu einem Wert von 52000 Euro nur noch 15 Prozent fällig (bisher: 30 Prozent), bis 256000 Euro 20 Prozent (30 Prozent). Der Freibetrag in Höhe von 20000 Euro bleibt unverändert.

Firmennachfolge Ab Silvester bleiben 85 Prozent des übertragenen Betriebsvermögens steuerfrei, wenn der Juniorchef das Unternehmen weitere fünf Jahre (bisher: sieben Jahre) fortführt. In diesem Zeitraum darf die Lohnsumme nicht unter 400 Prozent (alt: 650 Prozent) der Ausgangssumme sinken. Diese Regelung gilt nur bei Betrieben mit mehr als 20 (alt: zehn) Mitarbeitern.

Das gesamte Betriebsvermögen bleibt für den Nachfolger steuerfrei, wenn er die Firma weitere sieben Jahre führt und die Lohnsumme am Ende nicht unter 700 Prozent (alt: 1000 Prozent) der Ausgangssumme sinkt. Auch diese Neuerung gilt nur für Unternehmen, die mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen.

Sämtliche Änderungen wurden bereits vom Bundestag verabschiedet. Damit sie jedoch pünktlich zum Jahreswechsel in Kraft treten können, muss sich der Bundesrat sputen: Am 18. Dezember 2009 sollen die Neuerungen im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes alle notwendigen bürokratischen Hürden nehmen.

© 2009 impulse

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