Kleine Präsente müssen genügen
Fast in jedem Unternehmen ist es üblich, die Geschäftsparten Weihnachten mit kleinen Gaben zu überraschen. Doch Vorsicht: Die Aufwendungen für die Präsente lassen sich nur dann als Betriebsausgaben absetzen, wenn der Wert aller Geschenke an denselben Empfänger nicht mehr als 35 Euro jährlich betragen.
In diesem Betrag sind auch die Mehrwertsteuer und eventuell anfallende Kosten für Werbeaufdrucke zu berücksichtigen. Ausgaben für Verpackungen und Versand zählen nicht mit.
Wer Weihnachtspräsente für gute Kunden, Lieferanten und Finanzpartner gekauft hat, sollte die Aufwendungen auf jeden Fall in einem separaten Konto verbuchten. Kleinunternehmer, die eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen, führen am besten eine separate Auflistung.
© 2009 impulse












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