Fristen unbedingt einhalten
Wer nicht rechtzeitig an seine Steuererklärungen denkt, wird zur Kasse gebeten. Dies kann nun viel teurer werden, als es bisher der Fall war.

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Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) warnt: Unternehmer, die ihre regelmäßigen Steueranmeldungen - zum Beispiel zur Umsatz- oder Lohnsteuer - nicht rechtzeitig abgeben, müssen jetzt mit harten Konsequenzen rechnen. Dafür sorgt nun eine neue Verwaltungsrichtlinie. Sie weist die Finanzämter an, künftig verspätete Übermittlungen als Strafsache zu behandeln und an die entsprechenden Behörden weiterzuleiten. Hohe Bußgelder für die Unternehmer sind die Folge.
Streng genommen stellt die Verzögerung eine "Steuerhinterziehung auf Zeit" dar, so der DStV. Doch ein tatsächlicher Strafbestand besteht nur, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich die Zahlung seiner Steuern zurückhält.
In den meisten Fällen haben die Verspätungen jedoch andere Gründe: Mal fehlen Unterlagen, der Unternehmer selbst wird krank oder er vergisst die Steuererklärung schlichtweg.
"Es bleibt zu hoffen, dass die Finanzverwaltung weiterhin in kleinen Fällen mit Augenmaß vorgeht", sagt Markus Deutsch vom DStV.
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