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09.08.2011
 

Widerrufsrecht neu geregelt

Internet-Shop-Betreiber aufgepasst: Seit 4. August 2011 gelten neue Regeln in Sachen Widerruf und Wertersatzpflicht. Die alten Formatvorlagen müssen innerhalb von drei Monaten ausgetauscht werden.

© Getty Images
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Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh) empfiehlt, die erforderlichen Änderungen so schnell wie möglich vorzunehmen. Zwar dürfen Online-Händler bis Anfang November die alten Muster der Widerrufsbelehrung verwenden. Allerdings verlieren sie so die Option auf Wertersatz, die an das neue Gesetz anknüpft.

Mit dem "Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge" wurden einige Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten in Kürze:



  • Die zu nennenden Paragraphen haben sich geändert.
  • Der vom Kunden zu leistende Wertersatz, wenn er eine erhaltene Ware über Gebühr hinaus ausprobiert, wurde präzisiert.
  • Die 40-Euro-Klausel - sie besagt, dass der Käufer die Kosten der Rücksendungen zu tragen hat, wenn der Wert der Ware unter 40 Euro liegt - muss ergänzt werden.



Ein neues Muster für die Widerrufsbelehrung können Sie beim bvh herunterladen.

© 2011 impulse

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