Genaues Hinschauen lohnt für Arbeitgeber
Firmenchefs, die geringfügig Beschäftigte auf ihren Lohnlisten führen, müssen genau prüfen, ob die Betreffenden nicht doch mehr verdienen. Eine Checkliste hilft dabei.
Für Mitarbeiter, die regelmäßig nicht mehr als 400 Euro monatlich verdienen, fallen lediglich Pauschalabgaben zur Sozialversicherung an. Der Minijobber selbst zahlt gar keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Grundsätzlich ist jeder Minijobber bei der Minijob-Zentrale anzumelden.
Vorsichtig müssen Arbeitgeber sein, wenn der Mitarbeiter mehreren Jobs nachgeht: Die Bruttoarbeitsentgelte dürfen die 400-Euro-Grenze nicht übersteigen. Eine Checkliste der Minijob-Zentrale hilft, den Überblick zu bewahren.
Die Checkliste können Sie kostenlos herunterladen.
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