30.09.2008
von: Olaf Wittrock

Das Finanzamt fährt mit

Pauschale oder Fahrtenbuch? Wie Unternehmer ihren Firmenwagen günstig versteuern.

Seit drei Jahren macht Sepp Melkus nun schon in Rennautos. In seiner Melkus Sportwagen KG in Dresden bauen insgesamt zehn Mitarbeiter am Melkus RS1000 – einem Liebhaberfahrzeug, von dem es gerade einmal 15 Exemplare geben wird. Man sollte also meinen, der Mann kennt sich bestens aus mit allen Belangen rund ums Kfz. Doch die Frage, wie er sein Firmenauto günstig versteuert, überfordert den Unternehmer: "Dafür habe ich meinen Steuerberater", so Melkus.



"Tatsächlich lassen sich mit den Gesetzen, Verordnungen und Ver­fahren zum Dienstwagenrecht ganze Ordner füllen", erklärt Rechtsanwalt Achim Heiner Feiertag. Die Folge: Wer die fast wöchentlich neuen Ur­teile zu Detailfragen nicht regelmäßig verfolgt, bezahlt oft zu viel Steuern. Generell gilt: Unternehmer oder Angestellte, die einen Dienstwagen nutzen, verschaffen sich aus Sicht der Steuerbehörden einen geldwerten Vorteil, weil sie damit ja auch privat mobil sind. Dafür verlangt das Finanzamt eine Entschädigung, lässt den Fahrern aber die Wahl: Ist man nur selten beruflich unterwegs, können Touren mit dem Privatauto er­ledigt und dem Betrieb in Rechnung gestellt werden.



Größter Nachteil dieser Methode: Für den Wagen wird beim Kauf die volle Mehrwertsteuer fällig. Beim Firmenwagen lässt sich zumindest ein Teil davon als Vor­steuer abziehen. Läuft der Wagen jedoch mehr als die Hälfte seiner Kilometer im Auftrag des Geschäfts, gehört er steuerlich ohnehin ins Betriebsvermögen. Dann müssen Unternehmer entweder per Ein-Prozent-Regel jeden Monat einen Pauschalbetrag mit dem persön­lichen Steuersatz zahlen. Oder sie führen ein Fahrtenbuch.

Weniger Aufwand

Auf den ersten Blick ist klar: Die Pauschale ist in der Praxis einfacher umzusetzen. "Sie bietet sich vor allem für Gründer an, die mit dem Aufbau ihrer Firma beschäftigt sind und keine Zeit für bürokratischen Aufwand haben", sagt Peter Hellwich von der PHS Fuhrpark- und Logistikberatung aus Germering. Läuft der Laden und erhöhen erste Gewinne den individuellen Steuersatz, ist es an der Zeit, mit dem Steuerberater durchzurechnen, ob ein Fahrtenbuch günstiger ist.

Genauso handelt auch Melkus: "Am Anfang war ich nur mit meinem eigenen Auto unterwegs."Bald da­rauf kaufte er einen Transporter und ein Auto für die Firma – und versteuerte die Privatfahrten pauschal. Spätestens im nächsten Jahr will er aber auf das Fahrtenbuch umstellen und so seine Steuerlast auf fast null Prozent reduzieren: "Für Privattouren nutze ich nämlich unser Familienauto."

Bis dahin muss er sich aber auf weitere Neuerungen gefasst machen. So will die Bundesregierung etwa mit dem Jahressteuergesetz 2009 den Vorsteuerabzug auf maximal 50 Prozent beschränken. Umweltminister Sigmar Gabriel führt sogar ein neues Steuerkriterium ein: Er will die Kfz-Steuer ab dem Jahr 2010 nicht mehr vom Hubraum, sondern vom Abgasausstoß abhängig machen.

© 2008 impulse.de

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