03.06.2011
Verzugszinsen für Außenstände berechnen
Unternehmer, die offene Rechnungen haben, dürfen nach einer bestimmten Frist ihrem säumigen Kunden Verzugszinsen berechnen - allerdings nicht in beliebiger Höhe. Diese ist nämlich vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Sie richtet sich nach dem so genannten Basiszinssatz, den die Bundesbank halbjährlich neu festlegt. Dabei gelten jeweils unterschiedliche Werte für Geschäfte zwischen Unternehmern und Geschäfte, an denen Verbraucher beteiligt sind.
Wie hoch die jeweilige Strafgebühr ausfällt, lässt sich im Internet nachrechnen.
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