Nur nicht auffallen
Wie eine dunkle Gewitterwolke schwebt sie über den Köpfen der Unternehmer - die Betriebsprüfung. Während größere Gesellschaften regelmäßig genauer unter die Lupe genommen werden, unterliegen kleine und mittelgroße Unternehmen nur stichprobenartigen Prüfungen durch das Finanzamt.

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Ins Visier der Beamten geraten vor allem Selbstständige und Unternehmer, die auf die eine oder andere Art auffallen. Deshalb heißt die Devise: Fehler vermeiden, die Aufmerksamkeit erregen können.
Zum Beispiel:
Nicht unbedingt alle Belege einreichen
Keine Buchung ohne Nachweis. Doch deshalb sofort alle Rechnungen und Quittungen einzureichen ist nicht ratsam. Mehr Papier bedeutet für den Finanzbeamten automatisch mehr Arbeit - und erregt dadurch seinen Unmut. Die Folge: Er schaut sich jeden einzelnen Beleg noch aufmerksamer an, um einen Fehler zu finden. Unangenehme und zeitraubende Nachfragen an den Unternehmer sind programmiert. Besser ist es also, bei den Voranmeldungen und Steuererklärungen nur die gesetzlich geforderten Formulare und Unterlagen einzureichen. Sämtliche Belege und Aufzeichnungen halten Sie gut geordnet bereit, wenn tatsächlich eine Nachfrage kommt. Ausnahmefälle kommen vor - zum Beispiel, wenn eine höhere Investition anstand. In diesem Fall reichen Sie gleich den Beleg mit ein.
Vollständiges und ordentliches Erscheinungsbild
Fehlen bei der Jahressteuererklärung einzelne Formulare, ist die Nachfrage des Finanzamts gewiss. Der Beamte darf die Unterlagen erst bearbeiten, wenn sie vollständig sind. Und dann wird er besonders gründlich hinsehen. Zudem gilt: Was auf den ersten Blick ordentlich und schlüssig aussieht, wird auf Grund des Personalmangels schneller abgehakt.
Fristen einhalten
Viele Selbstständige liefern ihre Voranmeldungen oder Steuererklärungen verspätet ab. Allerdings kann das Finanzamt in diesen Fällen nach eigenem Ermessen entscheiden. Zum Beispiel, wenn es darum geht, bei einer unerwartet hohen Steuernachzahlung Ratenzahlung zu gewähren. Hier haben Firmenchefs bessere Chancen auf ein Entgegenkommen der Beamten, wenn sie zuvor durch die pünktliche Abgabe ihrer Unterlagen und durch rechtzeitige Zahlungen geglänzt haben. Und wenn Sie tatsächlich einmal einen Steuertermin verpassen: Ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeitet klärt auf und sorgt für mehr Verständnis.
Weitere Anlässe, Betriebsprüfungen durchzuführen, sind so genannte Verdachtsmomente. Darunter fallen:
- hohe Einlagen in das Betriebsvermögen bei niedrigem Privatvermögen,
- Verluste über mehrere Jahre ,
- Vermögenszuwachs ohne entsprechende Einnahmen,
- das Einkommen des Firmenchefs deckt nicht seine normalen Lebenshaltungskosten oder steht in keinem Verhältnis zu seinem Lebensstil,
- der Gewinn entspricht nicht dem Branchendurchschnitt,
- starke Schwankungen der Umsätze treten ohne erkennbaren Grund auf,
- die Einlage oder die Entnahme von Grundstücken in beziehungsweise aus dem Betriebsvermögen,
- die Aufgabe des Betriebes oder die Änderung der Rechtsform oder
- vorherige Betriebsprüfungen führten zu erheblichen Steuernachzahlungen.
© 2010 impulse












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