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07.06.2011
 

Die Arbeitslosenversicherung für den Chef

Die Bundesregierung hat die unbefristete Arbeitslosenversicherung für Selbstständige eingeführt. Alle wichtigen Aspekte zum Thema finden Sie im Kurzüberblick.

© Reuters
© Reuters

Seit 2006 können Unternehmer einen freiwilligen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Müssen Sie die Firma aufgeben, haben sie so die Möglichkeit, Ansprüche auf Arbeitslosengeld aufzubauen. Ursprünglich war diese Vorsorgealternative bis zum 31. Dezember 2010 befristet - doch jetzt wird die Versicherung ohne Zeitlimit fortgeführt.

Seit Anfang 2011 gelten die folgenden Regelungen in puncto Arbeitslosenversicherung für Selbstständige:

- Der Antrag auf Arbeitslosenversicherung muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.

- Der monatliche Beitrag beträgt rund 38 Euro (alte Bundesländer) beziehungsweise zirka 32 Euro (neue Bundesländer).

- Für Gründer gelten Sonderregelungen: Sie zahlen innerhalb des ersten Geschäftsjahres lediglich die Hälfte des Betrags.

- Wer ab Januar 2011 als Unternehmer in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt, kann diese mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist nach frühestens fünf Jahren wieder kündigen.

- Die Police endet auch dann, wenn der Firmenchef mit drei Monatsbeiträgen im Rückstand ist.

- Unternehmer, die ab 2011 zwei Mal Arbeitslosengeld beziehen, werden im Anschluss nicht mehr als Selbstständige in die Versicherung aufgenommen.

© 2010 impulse

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